Freundliche Hunde aller Rassen und auch Mischlinge sind zur Ausbildung zugelassen, wenn sie den Eintrittstest bestanden haben und mindestens 18 Monate alt sind.

 

 

Am Eintrittstest werden geprüft:

  • Wesen des Hundes in verschiedenen Situationen
  • Grundausbildung des Hundes (Gehorsam/Appell)
  • Beziehung zwischen Hundeführer/in und Hund
  • Individuelle Eignungsabklärung (Fragebogen)

Der Hund ist gesund, geimpft und entwurmt. Bis zur Ausbildungswoche muss ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen.

 

Als Vorbereitung empfehlen wir, das Nationale Hundehalterbrevet zu absolvieren.

 

Der Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden. 

 

 

 

Der bestandene Eintrittstest gilt als Zulassung für den nächstfolgenden Ausbildungslehrgang. Bei einer späteren Kursteilnahme muss der Eintrittstest wiederholt werden.

 

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.