2025 starten wir mit dem eduQua zertifizierten Modul
Tiergestützte Pädagogik
a) Der Schulhund (für Personen mit einer pädagogischen Ausbildung)
b) Der Schulbegleithund (für Personen ohne pädagogische Ausbildung)
a) Der Schulhund
Ein Hund, der sich für den Einsatz im Klassenzimmer eignet und von einer Person mit einer pädagogischen Ausbildung geführt wird, soll nach erfolgreich abgeschlossener SC Therapiehundeausbildung den Zusatz «Schulhund» erhalten können. Der Schulhund kann gezielt in der tiergestützten Pädagogik eingesetzt werden.
b) Der Schulbegleithund
Ein Hund, der sich für den Einsatz im Klassenzimmer eignet und von einer Person ohne pädagogische Ausbildung geführt wird, soll nach erfolgreich abgeschlossener SC Therapiehundeausbildung den Zusatz «Schulbegleithund» erhalten können. Der Schulbegleithund kann gezielt im Klassenzimmer eingesetzt werden.
Zulassungsbedingungen
1. Der Hund ist als Schulhund oder Schulbegleithund geeignet. Er hat die SC THT Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und es kann ein SC THT Ausweis vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt demnach 24 Monate.
2. Der Hundeführer oder die Hundeführerin erbringt den Nachweis über die berufliche Tätigkeit im Schuldienst.
3. Eine Kursbestätigung für eine für SC Therapiehundeteams anerkannte Weiterbildung oder das Modul 3 oder 5 bei der SC Akademie ist vorzulegen.